Grundprinzipien der Mediation

Neben dem strukturierten Ablauf ist wichtig, dass sich alle Beteiligen an den Grundprinzipien der Mediation orientieren:

  • Freiwilligkeit

    Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das jeder Beteiligte jederzeit beenden kann.

  • Eigenverantwortlichkeit der Parteien

    Die Lösung des Konflikts wird von den Konfliktbeteiligten – mit Unterstützung des Mediators – selbst entwickelt, der Mediator hat die Verantwortung für die Gesprächs- und Verhandlungsführung.

  • Vertraulichkeit

    Die Mediation läuft streng vertraulich ab. Im Rahmen des Mediationsvertrages können die Konfliktbeteiligten regeln, wer – über die Beteiligten hinaus – Kenntnis über Inhalte der Mediation erhalten darf.

  • Informiertheit

    Die Konfliktbeteiligten legen innerhalb der Mediation eigene Bedürfnisse und Interessen offen sowie die aus ihrer Sicht relevanten Fakten, um allen Beteiligten ein vollständiges Bild zu ermöglichen. Dabei besteht die Möglichkeit, externe Expertise einzuholen, um diese in den Mediationsprozess einfließen zu lassen.

  • Ergebnisoffenheit

    Die Konfliktparteien sollten mit einer gewissen Verhandlungsbereitschaft die Mediation angehen.

  • Allparteilichkeit des Mediators

    Als unabhängiger Vermittler nimmt der Mediator eine allparteiliche Stellung ein und achtet darauf, dass jede Partei gleichermaßen Gehör findet. Rechtliche Beratung kann daher auch durch eine Anwaltsmediator*in nicht erfolgen.